Durch eine Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung (AMSprV; BGBl II 2014/365) kommt es im Bereich der Landesgeschäftsstellen Steiermark ab 1. 1 2015 zu örtlichen Zuständigkeitsänderungen. Bis zum Ablauf des 30. 6. 2015 sind noch die Geschäftsstellen AMS Fürstenfeld, AMS Gröbming und AMS Mureck eingerichtet.