Durch LGBl für Wien 2014/35 wurde die Wiener Verordnung Persönliche Schutzausrüstung in der Land- und Forstwirtschaft (Wr. PSA-V Land- und Forstwirtschaft) erlassen. Diese enthält allgemeine Bestimmungen ua betreffend die Auswahl und Bewertung der persönlichen Schutzausrüstung sowie besondere Bestimmungen über die einzelnen Arten der persönlichen Schutzausrüstung.