Durch die Verordnung BGBl II 2014/360 wurde verfügt, dass ab 1. 1. 2015 auch mit dem VwGH ein elektronischer Rechtsverkehr möglich ist (Einbringung von Schriftsätzen und Beilagen sowie Übermittlung der Erledigungen des VwGH und von Kopien von Schriftsätzen und Beilagen; VwGH-elektronischer-Verkehr-Verordnung - VwGH-EVV).