BPG: § 3
PKG: § 48
Nach der Übertragung der Pensionsanwartschaften in ein beitragsorientiertes Pensionskassensystem ist eine Nachschusspflicht des Arbeitgebers grundsätzlich nicht vorgesehen; Ausnahmen bedürfen daher einer eigenständigen Regelung. Im vorliegenden Fall lag eine solche Vereinbarung in der ausdrücklichen Garantie einer jährlichen Wertanpassung durch den Arbeitgeber, die aber befristet war und mit Ablauf des Jahres 2003 endete.