Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geändert werden soll
Ministerialentwurf 10. 12. 2014, 81/ME NR 25. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Mit der (chemikalienrechtlichen) Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung) wurde in der Europäischen Union ein neues System zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen eingeführt, das auf dem international geltenden Global Harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien beruht. In der Folge mussten auch die (arbeitnehmerschutzrechtlichen) Richtlinien 92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG, 98/24/EG sowie 2004/37/EG geändert werden, weil diese Verweise auf das frühere (chemikalienrechtliche) Einstufungs- und Kennzeichnungssystem enthielten. Diese Änderungen erfolgten mit der RL 2014/27/EU und sind bis 1. 6. 2015 in nationales Recht umzusetzen.