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Unterhaltsbemessung bei einer "Pensionskassenvorauszahlung"

RechtsprechungRechtssplitterARD 6428/19/2014 Heft 6428 v. 18.12.2014

ABGB: § 231

Eine Einmalzahlung des Arbeitgebers, mit der auf Wunsch des unterhaltspflichtigen Arbeitnehmers eine Pensionsanwartschaft anstelle der Einbringung in eine Pensionskasse in bar abgelöst wird ("Pensionskassenvorauszahlung"), fällt - aufgeteilt auf einen längeren Zeitraum - in die Unterhaltsbemessungsgrundlage.

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