ASVG: § 73a
VO (EG) 883/2004: Art 5
Hat der Bezieher einer ausländischen Rente Anspruch auf Leistungen der österreichischen Krankenversicherung, ist gemäß § 73a ASVG auch von dieser ausländischen Rente ein Krankenversicherungsbeitrag zu entrichten. Im Fall eines Versicherten, der neben seiner österreichischen Pension nach dem ASVG auch eine Altersrente aus der beruflichen Vorsorge im Rahmen der "zweiten Säule" des liechtensteinischen Pensionssystems bezieht, hat der VwGH nun den EuGH mit einem Vorabentscheidungsersuchen um Auskunft gebeten, ob Altersrenten aus einem Rentensystem der beruflichen Vorsorge (wie vorliegend das Rentensystem der "zweiten Säule" in Liechtenstein) und Alterspensionen aus einem gesetzlichen Pensionssystem (wie vorliegend das Pensionssystem Österreichs) "gleichartig" iSd Art 5 der VO (EG) 883/2004 sind, was Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Vorschreibung von KrV-Beiträgen auch für die ausländische Rente wäre.