Das BMF hat den im Jahr 2015 bei der Bewertung der Zinsenersparnis aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen anzusetzenden Prozentsatz veröffentlicht. Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs 2 der Sachbezugswerteverordnung beträgt für das Kalenderjahr 2015 unverändert 1,5 % (2014: 1,5 %). (BMF 13. 10. 2014, BMF-010222/0068-VI/7/2014)