RL 2003/88/EG : Art 7
Art 7 RL 2003/88/EG steht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften (hier: in Deutschland) oder Gepflogenheiten entgegen, wonach der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne Begründung eines Abgeltungsanspruchs für nicht genommenen Urlaub untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Eine solche Abgeltung kann nicht davon abhängen, dass der Betroffene im Vorfeld einen Antrag gestellt hat.