KV-Güterbeförderungsgewerbe: Art 12 Z 2
1. Begehrt ein Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer Schadenersatz für einen Schaden aus der Auflösung des Vertrags mit einem seiner ständigen Auftraggeber, die auf ein Verhalten des Arbeitnehmer zurückzuführen ist, ist diese Forderung von der Verfallsklausel des Kollektivvertrags für Arbeiter in Güterbeförderungsgewerbe umfasst.