vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Recht auf Beratung mit Betriebsrat vor Zustimmung zu einvernehmlicher Auflösung

RechtsprechungAllgemeines ArbeitsrechtARD 6426/11/2014 Heft 6426 v. 4.12.2014

ArbVG: § 104a

Verlangt ein Arbeitnehmer vor der Vereinbarung einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber nachweislich, sich mit dem Betriebsrat zu beraten, so kann gemäß § 104a ArbVG innerhalb von 2 Arbeitstagen nach diesem Verlangen eine einvernehmliche Lösung nicht rechtswirksam vereinbart werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte