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Auflösungsabgabe 2015

In aller KürzeARD 6426/1/2014 Heft 6426 v. 4.12.2014

Mit BGBl II 2014/300 wurde die Höhe der Auflösungsabgabe gemäß § 2b AMPFG für das Jahr 2015 wie erwartet mit € 118,- festgesetzt (bisher: € 115,-).

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