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Keine generelle Anerkennung von Invalidität in den Mitgliedstaaten der EU

RechtsprechungPensionsversicherungARD 6425/16/2014 Heft 6425 v. 27.11.2014

ASVG: § 255

1. Die österreichischen Pensionsversicherungsträger sind bei der Prüfung der Frage, ob Invalidität vorliegt, nicht an die Entscheidungen der SV-Träger aus anderen EU-Mitgliedstaaten gebunden.

2. Auch für einen im Ausland wohnhaften Versicherten sind bei Inanspruchnahme einer Leistung aus der österreichischen Pensionsversicherung (hier: Invaliditätspension) die Verweisungsmöglichkeiten auf dem österreichischen Arbeitsmarkt entscheidend.

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