vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2015

Neue VorschriftenLohnpfändungARD 6424/20/2014 Heft 6424 v. 20.11.2014

Seit 1. 1. 2002 ändern sich die unpfändbaren Freibeträge ("Existenzminimum") automatisch mit jeder Änderung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für allein stehende Personen (§ 293 Abs 1 lit a sublit bb ASVG). Für das Jahr 2015 ist nach derzeitigem Stand keine außertourliche Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes geplant, sodass sich im Rahmen der Pensionserhöhungsautomatik der maßgebliche Ausgleichszulagenrichtsatz mit € 872,31 errechnet (Anpassungsfaktor 1,017; siehe BGBl II 2014/267). Daraus ergeben sich für die Lohnpfändung ab 1. 1. 2015 voraussichtlich nachfolgende unpfändbare Freibeträge.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte