Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. 6. 2011 in Kraft getretenen Protokolls
BGBl III 2014/193, ausgegeben am 9. 10. 2014
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Globalisierung und der wachsenden Entwicklung im internationalen Personen-, Kapital-, Waren- und Dienstleistungsverkehr ermöglicht das Übereinkommen eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Vertragsparteien und stellt einen wichtigen Schritt der Kontrolltätigkeit der Steuerverwaltungen iS einer korrekten Festsetzung der Steuern bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und bei der Bekämpfung von Abgabenhinterziehung dar. Insbesondere eröffnet sich durch das multinationale Übereinkommen für Österreich die Möglichkeit einer steuerlichen Kooperation im Verhältnis zu Staaten, mit denen Österreich bisher noch kein bilaterales Abkommen für eine solche Zusammenarbeit vereinbart hat.