ZPO: § 226 Abs 1
ABGB: § 1295
Hat ein Vertragspartner eines Transportunternehmens wegen eines schuldhaften Verhaltens eines Mitarbeiters der Spedition das Vertragsverhältnis gekündigt, kann das Unternehmen vom Arbeitnehmer Schadenersatz wegen Verdienstentgangs begehren. Wenn dabei zur Ermittlung des Schadens diffizile betriebswirtschaftliche Kenntnisse notwendig sind, über die auch das Gericht nicht verfügt und deshalb die Beiziehung eines Sachverständigen als notwendig erachtet, ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, derart konkrete Behauptungen aufzustellen, wie der Schaden berechnet wird; er muss aber - um eine Unschlüssigkeit der Klage zu vermeiden - zumindest nachvollziehbar darlegen, woraus sich der von ihm geltend gemacht Schaden wegen des Wegfalls des Vertragspartners ergibt.