Läuft die Altersteilzeitvereinbarung aus, kann es entweder zu einer Beendigung oder zu einem Wiederaufleben des Dienstverhältnisses, aber unter Umständen auch zu einer Verlängerung der Vereinbarung über die Altersteilzeit kommen. Mehr dazu können Sie im aktuellen Newsletter der NÖGKK nachlesen. (Quelle: NÖDIS, Nr 15/November 2014)