ASVG: § 18b
Eine Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines nahen Angehörigen gemäß § 18b ASVG kommt auch für die Pflege eines nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden, pflegebedürftigen Lebensgefährten in Betracht.
ASVG: § 18b
Eine Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines nahen Angehörigen gemäß § 18b ASVG kommt auch für die Pflege eines nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden, pflegebedürftigen Lebensgefährten in Betracht.