Besteht der Verdacht, dass sich ein Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber treu- bzw vertragswidrig verhält, stellt sich für den Arbeitgeber meist die Frage, wie er dies beweisen kann, um allfällige arbeitsrechtliche Konsequenzen (insbesondere eine Entlassung) erfolgreich durchsetzen zu können. Dabei kann die Überwachung des Arbeitnehmers durch einen Detektiv eine geeignete Methode darstellen. Inwieweit dies zulässig ist, wo die Grenzen eines Detektiveinsatzes liegen und ob bzw in welchem Ausmaß der Arbeitgeber die aufgewendeten Kosten der Überwachung vom Arbeitnehmer zurückverlangen kann, darüber informiert der folgende Beitrag.