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Vorlage der SV-Meldung bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung

RechtsprechungArbeitsrechtARD 6420/10/2014 Heft 6420 v. 23.10.2014

AVRAG: § 7b Abs 5

AÜG: § 17 Abs 7

Die Bestimmung des § 7b AVRAG, wie etwa die Verpflichtung für den Arbeitgeber gemäß § 7b Abs 5 AVRAG, Unterlagen über die Anmeldung des nach Österreich entsandten Arbeitnehmers zur Sozialversicherung sowie eine Abschrift der Meldung gemäß § 7b Abs 3 und 4 AVRAG am Arbeits(Einsatz)ort im Inland bereitzuhalten, gilt nur für grenzüberschreitende Entsendungen. Bei einer grenzüberschreitenden Überlassung der Arbeitskräfte findet sich die korrespondierende Bestimmung in § 17 Abs 7 AÜG, wonach Normadressat der Bereithaltungsverpflichtung der inländische Beschäftiger der überlassenen Arbeitskräfte ist.

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