Gemäß § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2015 nach wie vor 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge (Erlass des BMF 3. 10. 2014, BMF-010222/0067-VI/7/2014). Für die private Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG ergibt sich daraus für das Jahr 2015 eine staatliche Prämie von 4,25 % (höchstens € 108,85 bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von € 2.561,22 [unter Zugrundelegung der voraussichtlichen SV-Werte 2015, siehe ARD 6405/22/2014]).