Mit einer Änderung der Wiener Verordnung über die Gesundheitsüberwachung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Wr. VGÜ Land- und Forstwirtschaft) durch LGBl für Wien 2014/31 wurden ua die Bestimmungen über Eignungs- und Folgeuntersuchungen adaptiert und neue Regelungen über die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren eingefügt.