vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze für 2015

Aus den BehördenFinanzministeriumARD 6419/17/2014 Heft 6419 v. 16.10.2014

BMF 23. 9. 2014, BMF-010222/0066-VI/7/2014, BMF-AV 139/2014

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. Juli angepasst (Anm d Red: siehe Zak 2014/532).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte