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Zeugwart für Sportverein als ehrenamtliche Tätigkeit

RechtsprechungAllgemeines ArbeitsrechtARD 6419/9/2014 Heft 6419 v. 16.10.2014

ABGB: § 1151

Ein Dienstvertrag iSd § 1151 ABGB ist vor allem durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers und die funktionelle Autorität des Arbeitgebers gekennzeichnet, die sich in organisatorischer Gebundenheit insbesondere an Arbeitszeit, Arbeitsort und Kontrolle äußert.

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