Das Bundeseinigungsamt beim BMASK hat mit Wirksamkeit ab 1. 10. 2014 einen neuen Mindestlohntarif für angestellte Tierärzte festgesetzt. Er gilt für ganz Österreich und für Tierärzte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Tierarzt oder einer Tierärztegesellschaft stehen. Der Mindestlohn beträgt im 1. und 2. Berufsjahr € 2.160,40 und ab dem 3. Berufsjahr € 2.423,90. Neben der Höhe des Entgeltanspruchs werden ua noch geregelt: der Anspruch auf Schmutzzulage, die Abgeltung der Rufbereitschaft, Sonderzahlungen, Überstundenentlohnung und Kilometergeld, sowie die Anrechnung von Karenzzeiten. (BGBl II 2014/251)