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Mosler, Anm zu JBl 2014, 460

LiteraturübersichtArbeitsrechtARD 6417/21/2014 Heft 6417 v. 2.10.2014

Zu 9 ObA 131/11x, ARD 6289/10/2013: Macht ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber auf fortgesetzte Mobbinghandlungen der Arbeitskollegen aufmerksam (hier: Beschimpfungen und Schikanen), hat der Arbeitgeber im Rahmen der ihn treffenden Fürsorgepflicht unverzüglich auf angemessene Weise Abhilfe zu schaffen, widrigenfalls er dem gemobbten Arbeitnehmer gegenüber schadenersatzpflichtig werden kann.

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