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Betriebsübergang bei Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen

RechtsprechungBetriebsübergangARD 6416/15/2014 Heft 6416 v. 25.9.2014

AVRAG: § 3 Abs 1

Geht noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen eine einsatzbereite Gesamtheit in Form von Kunden, Leiharbeitnehmern und auch einer geeigneten Verwaltungsstruktur (hier: in Form eines der beiden ehemaligen Geschäftsführer des Überlassers, der beim Erwerber Kundenaquisition betreibt) auf ein anderes Unternehmen über, liegt ein Betriebsübergang iSd § 3 Abs 1 AVRAG vor.

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