DO.A: § 44 Abs 1 Z 7
Die besondere Funktionszulage für Leiter von Organisationseinheiten nach § 44 Abs 1 Z 7 DO.A für Angestellte bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs ist nur auf SV-Träger mit bundesweiter Zuständigkeit sowie den Hauptverband anwendbar, nicht jedoch auf regionale Gebietskrankenkassen ohne bundesweite Zuständigkeit (vgl OGH 27. 2. 2014, 8 ObA 85/13b, ARD 6400/10/2014).