BAGS-KV: § 28
Eine in einem sozialökonomischen Betrieb tätige Transitmitarbeiterin, die - stets unter Aufsicht - hauptsächlich Bücher ein- und aussortierte, an der Innenseite der Bücher handschriftliche Preisvermerke eintrug, Bücher nach passenden Kategorien in Regale einschlichtete und fallweise Kunden bediente, ist als Hilfskraft in die Verwendungsgruppe A für TransitmitarbeiterInnen gemäß BAGS-KV einzustufen.