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Einstufung einer Transitmitarbeiterin nach dem BAGS-KV

RechtsprechungKollektivverträgeARD 6416/10/2014 Heft 6416 v. 25.9.2014

BAGS-KV: § 28

Eine in einem sozialökonomischen Betrieb tätige Transitmitarbeiterin, die - stets unter Aufsicht - hauptsächlich Bücher ein- und aussortierte, an der Innenseite der Bücher handschriftliche Preisvermerke eintrug, Bücher nach passenden Kategorien in Regale einschlichtete und fallweise Kunden bediente, ist als Hilfskraft in die Verwendungsgruppe A für TransitmitarbeiterInnen gemäß BAGS-KV einzustufen.

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