Die Frage, welcher Kollektivvertrag von einem Arbeitgeber auf ein Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, ist in der Praxis von erheblicher Bedeutung. Immerhin hängen davon maßgebliche arbeitsrechtliche Fragen, wie die Höhe des Entgelts, Lohnerhöhungen, Normalarbeitszeit, Sonderzahlungen und allfällige weitere zusätzliche Zuwendungen, ab. Die Frage des "richtig" anzuwendenden Kollektivvertrags kann dann schwierig zu beantworten sein, wenn ein Arbeitgeber verschiedene Gewerbeberechtigungen besitzt und daher mehrere Kollektivverträge in Betracht kommen. Während bei (selbstständigen) Betrieben bzw Haupt- und Nebenbetrieben die Anwendbarkeit des "richtigen" Kollektivvertrags in der Regel keine größeren Probleme bereitet, kann es im Zusammenhang mit sogenannten Mischbetrieben zu komplexeren Fragestellungen kommen.