Am 1. 7. 2014 ist das neue Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über soziale Sicherheit in Kraft getreten (BGBl III 2014/124, siehe ARD 6406/20/2014), gleichzeitig ist das Abkommen zwischen diesen Staaten über die Arbeitslosenversicherung außer Kraft getreten. Nunmehr haben Österreich und Liechtenstein einvernehmlich festgestellt, dass auch die dazugehörige Durchführungsvereinbarung BGBl 1982/77 als beendet anzusehen ist. (BGBl III 2014/173)