Für die rund 200.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe (Arbeiter und Angestellte) kam es, nachdem im April die KV-Verhandlungen auf Bundesebene abgebrochen und auf Bundesländerebene fortgesetzt wurden, nun zu einer bundesweit einheitlichen Anhebung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter, sodass bestehende Unterschiede zwischen den Bundesländern nicht noch weiter vertieft werden. Einzig im Burgenland ist die Entscheidung der Arbeitgebervertreter noch ausständig.