Seit Anfang 2013 sind Arbeitgeber nach einer Novelle des ASchG verpflichtet, psychische Belastungen ihrer Mitarbeiter zu messen, wobei der Gesetzgeber aber nicht vorgibt, welche Tools dabei zu verwenden sind. Die Autorin beschreibt, wie sich Mitarbeiterbefragungen einsetzen lassen, um psychische Belastungen zu eruieren. Dabei geht sie auf die Erfahrungen namhafter Unternehmen ein (Raiffeisen-Landesbank Tirol, Barmherzige Brüder, Arthrex Austria), die bereits Mitarbeiterbefragungen durchgeführt haben. Der Fragebogen, den etwa Raiffeisen einsetzte, deckte alle inhaltlichen Bereiche ab, die das ASchG für die Evaluierung vorgibt. Wichtig sei va die Bearbeitung der Befragungsergebnisse im Nachhinein. So kommen etwa Workshops in den einzelnen Teams, sonstige abteilungsbezogene Aktivitäten, aber auch abteilungsübergreifende Projekte (zB umfangreiches Vitalprogramm, neues Supervisionskonzept, strukturierte Krisenintervention) in Frage. Im Beitrag wird empfohlen, im Vorfeld einer Umfrage einen kurzen Workshop mit dem Arbeitsinspektor, Betriebsarzt usw abzuhalten und möglichst früh den Arbeitsinspektor über die Entwicklung und Anwendung des jeweiligen Instruments zu informieren.