Mit dem in § 34b AMSG geregelten, seit Juli 2013 bestehenden Fachkräftestipendium wurde ein neues AMS-Förderungsinstrument eingeführt, das karenzierten Arbeitnehmern und Beschäftigungslosen mit einer Qualifikation unter dem Fachhochschulniveau die Deckung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung in einem Mangelberuf sichert. Gerhartl erläutert ua die durch eine AMS-Richtlinie geregelten allgemeinen Fördervoraussetzungen, erklärt welche Ausbildungen förderbar sind, trifft eine Abgrenzung zu anderen Leistungen und geht auf Höhe und Bezugszeitraum näher ein.