vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Waiss, Urlaubsbeihilfe und Weihnachtsremuneration - Berechnungsgrundlage richtet sich nach dem KV, PV-Info 6/2014, 19

LiteraturübersichtArbeitsrechtARD 6415/17/2014 Heft 6415 v. 18.9.2014

Der OGH hat entschieden, dass in die Bemessungsgrundlage für die Sonderzahlungsberechnung laut BAGS-KV auch der Überstundengrundlohn einzubeziehen ist, da nach diesem KV ausdrücklich nur die Überstundenzuschläge außer Betracht zu bleiben haben (vgl OGH 29. 10. 2013, 9 ObA 131/13z, ARD 6373/5/2013). Ausgehend von diesem Erkenntnis setzt sich Waiss mit der meist in Kollektivverträgen geregelten Berechnungsgrundlage für Sonderzahlungen auseinander. Sie weist darauf hin, dass - im Gegensatz zum BAGS-KV - in etlichen KV ein begünstigter Überstundenteiler festgelegt ist. So sehe etwa der IT-KV einen Teiler von 143 für die Berechnung der Überstundenvergütung, -zuschläge und Sonn- und Feiertagszuschläge vor, wodurch alle über 12 Monatsgehälter hinausgehenden Sonderzahlungen für die Zwecke der Überstunden-, Sonn- und Feiertagsentlohnung berücksichtigt sind. Dieser begünstigte Überstundenteiler ersetze die Einbeziehung von Überstunden in die Bemessung der Sonderzahlungen. So werde eine Verzerrung der Höhe der Sonderzahlungen durch einen besonders hohen oder niedrigen Anfall von Überstunden im Beobachtungszeitraum vor Fälligkeit der Sonderzahlungen vermieden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte