AlVG: § 26
Ausbildungsverhältnisse, die keine Dienstverhältnisse sind, schließen zwar gemäß § 12 Abs 3 lit f AlVG grundsätzlich (soweit nicht eine Ausnahme nach § 12 Abs 4 AlVG vorliegt) Arbeitslosigkeit aus, dem Bezug von Weiterbildungsgeld während einer Bildungskarenz stehen sie aber selbst dann nicht entgegen, wenn sie zu Einkünften führen, die über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.