Anhand von zwei Abrechnungsbeispielen erklären die Autoren, was bei der Abrechnung kurzfristig eingesetzter fallweise beschäftigter Aushilfskräfte zu beachten ist. Eingangs wird der Begriff fallweise Beschäftigung definiert und welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. So haben fallweise Beschäftigte etwa auch Anspruch auf die Urlaubsersatzleistung, die als Teil der Endabrechnung im Gehaltsausweis separat ausgewiesen werden muss. Die Autoren erklären weiters näher eine einfache Formel zur Berechnung der Urlaubsersatzleistung. Außerdem könne je nach Höhe des gezahlten Entgelts eine Vollversicherung oder nur eine geringfügige Beschäftigung vorliegen, was auch durch die Abrechnungsbeispiele veranschaulicht wird.