AngG: § 27 Z 1
Die Vermittlung von drei Transportaufträgen durch einen Disponenten direkt zwischen Kunden und Subunternehmer ohne Miteinbeziehung des eigenen Speditionsunternehmens ist geeignet, einen Vertrauensverlust herbeizuführen, der den Arbeitgeber zur Entlassung berechtigt.