GewO 1994: § 97, § 159
Die Frage, ob die Vermittlung von Betreuerinnen an pflegebedürftige Personen unter das freie Gewerbe "Personenbetreuung" oder das reglemetierte Gewerbe "Arbeitsvermittlung" fällt, richtet sich danach, ob die vermittelten Betreuerinnen ihre Tätigkeit auf selbstständiger Basis oder in unselbstständiger Erwerbstätigkeit aufgrund eines Arbeitsvertrages erbringen.