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Prüfung der Arbeitsmarktlage auch ohne Vermittlungsauftrag an AMS

RechtsprechungAusländerbeschäftigungARD 6413/8/2014 Heft 6413 v. 4.9.2014

AuslBG: § 4b Abs 1

Eine Beschäftigungsbewilligung oder eine "Rot-Weiß-Rot - Karte" darf ua nur dann erteilt werden, wenn die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarkts die Beschäftigung zulässt, wobei sich diese Arbeitsmarktprüfung aber dann erübrigt (und die Beschäftigungsbewilligung bzw die "Rot-Weiß-Rot - Karte" nicht zu erteilen ist), wenn seitens des Arbeitgebers die Stellung jeder Ersatzkraft von vornherein abgelehnt wird.

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