Seit Anfang 2013 müssen bei der Arbeitsplatzevaluierung auch psychische Belastungen berücksichtigt werden (vgl BGBl I 2012/118, ARD 6288/3/2013). Die AUVA, WKO und Arbeiterkammer haben auf ihrer Webseite zur Arbeitsplatzevaluierung www.eval.at eine Rubrik zu diesem Thema eingerichtet mit Informationen und Links zu standardisierten Verfahren, die zur Ermittlung psychischer Belastungen eingesetzt werden können. Mittels eines Online-Fragebogens wird eine papier- und kostenlose Durchführung der Belastungserhebung ermöglicht.