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Nachgezahlter Lohn aus Vorjahren zählt als Zuverdienst zum Kinderbetreuungsgeld

RechtsprechungKinderbetreuungsgeldARD 6412/13/2014 Heft 6412 v. 28.8.2014

KBGG: § 8 Abs 1 Z 1

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