vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Übertragung von Pensionsanwartschaften auf Pensionskasse - Vertrauensschutz?

RechtsprechungBetriebspensionARD 6411/12/2014 Heft 6411 v. 21.8.2014

ABGB § 879

ArbVG § 97 Abs 1 Z 18a

Werden die erworbenen Pensionsanwartschaften eines Arbeitnehmers aus der direkten Leistungszusage auf eine Pensionskasse übertragen und kommt es bis zum Pensionsantritt des Arbeitnehmers rund 13 Jahre später zu einer erheblichen Kürzung der betrieblichen Zuschussleistung (hier: um rund 40,5 %), so liegt kein plötzlicher Eingriff in die erworbene Rechtsposition des Arbeitnehmers und somit kein Verstoß gegen den grundrechtlichen Vertrauensschutz vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte