Im BGBl wurde nun die Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes kundgemacht, deren Hauptzielrichtung eine Erweiterung des Befreiungskatalogs für Ökostrom-Selbstverbraucher (Eigenverbrauch von selbst erzeugter elektrischer Energie aus erneuerbaren Primärenergiequellen bis zu 25.000 kWh/Jahr) sowie eine Verwaltungsvereinfachung durch Einführung einer Bagatellregelung ist; Näheres dazu siehe ARD 6410/23/2014. BGBl I 2014/64.