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Übermittlung eines Lohnzettels nach Beendigung eines Lehrverhältnisses

RechtsprechungSozialversicherungsrechtARD 6410/15/2014 Heft 6410 v. 14.8.2014

ASVG: § 34 Abs 2, § 113 Abs 4

Da ein Lehrverhältnis mit Ablauf der im Lehrvertrag vereinbarten Dauer der Lehrzeit automatisch endet und für die Dauer der Behaltefrist ein neues Dienstverhältnis begründet wird, ist der Dienstgeber gemäß § 34 Abs 2 ASVG verpflichtet, bis zum Ende des Folgemonats nach Beendigung des Lehrverhältnisses einen Lohnzettel zu übermitteln.

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