GlBG § 12 Abs 14
Wird das mit einer Arbeitnehmerin vereinbarte Stundenausmaß nach Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft vorübergehend reduziert und ihr von ihrem Vorgesetzten mitgeteilt, dass die in Aussicht gestellte Vollzeitbeschäftigung wegen ihrer Schwangerschaft nun nicht mehr in Frage komme, liegt eine unzulässige Diskriminierung bei den sonstigen Arbeitsbedingungen iSd § 3 Z 6 GlBG vor.