VBO 1995: § 42, § 45
Die wissentlich wahrheitswidrige Behauptung durch eine Vertragsbedienstete, von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt worden zu sein, verwirklicht den Kündigungsgrund der Beeinträchtigung des Ansehens des Arbeitgebers nach § 42 Abs 2 Z 5 der Wiener Vertragsbedienstetenordnung 1995.