Wo beim Ausfüllen der Lohnzettel (L16) die häufigsten Fehlerquellen liegen und wie diese vermieden werden können, darüber berichtet die OÖGKK in ihrem aktuellen Newsletter. Was zu tun ist, wenn der angeführte Zeitraum im L16 nicht mit der vom Dienstgeber gemeldeten Versicherungszeit übereinstimmt oder der gemeldete Zeitraum der Betrieblichen Vorsorge mit dem bereits bei der GKK gespeicherten BV-Zeitraum differiert wird ebenso beantwortet wie die Frage, wie vorzugehen ist, wenn die gemeldete Beitragsgrundlage im L16 unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt, obwohl ursprünglich eine Vollversicherung gemeldet wurde - und umgekehrt. Außerdem weist die GKK auf die Meldefristen für Lohnzettel hin. (Quelle: OÖGKK, Newsletter dienstgeber service line, Nr 8/2014)