EStG: § 33 Abs 4 Z 2
Der Alleinerzieherabsetzbetrag gemäß § 33 Abs 4 Z 2 EStG steht Steuerpflichtigen zu, die "mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs 1) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)-Partner" leben.
EStG: § 33 Abs 4 Z 2
Der Alleinerzieherabsetzbetrag gemäß § 33 Abs 4 Z 2 EStG steht Steuerpflichtigen zu, die "mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs 1) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)-Partner" leben.