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Alleinerzieherabsetzbetrag trotz Nutzung einer gemeinsamen Wohnung mit früherem Ehemann

RechtsprechungLohnsteuer und AbgabenARD 6408/17/2014 Heft 6408 v. 31.7.2014

EStG: § 33 Abs 4 Z 2

Der Alleinerzieherabsetzbetrag gemäß § 33 Abs 4 Z 2 EStG steht Steuerpflichtigen zu, die "mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs 1) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)-Partner" leben.

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