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Mehrere Beschäftigungsorte - welche GKK ist zuständig?

Aus den BehördenGebietskrankenkassenARD 6407/18/2014 Heft 6407 v. 24.7.2014

Ein Beitrag der Niederösterreichischen GKK in ihrem aktuellen Newsletter NÖDIS gibt Auskunft darüber, welche GKK für die Durchführung der Versicherung der Dienstnehmer zuständig ist, wenn eine Beschäftigung abwechselnd an verschiedenen Orten ausgeübt wird.

NÖDIS - Newsletter der NÖGKK Nr 10, Juli 2014

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